1. Geltung der Einkaufsbedingungen

Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit dem Lieferanten, auch wenn sie in späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch dann, wenn der Lieferant, insbesondere bei der Auftragsannahme oder in der Auftragsbestätigung, auf seine Geschäftsbedingungen Bezug nimmt, es sei denn, wir haben ausdrücklich zugestimmt. Sofern wir nicht zu abweichenden Bedingungen des Lieferanten Stellung nehmen, werden diese abgelehnt. Die Bestätigung oder Ausführung unserer Bestellung gilt als Anerkennung dieser Einkaufsbedingungen.

2. Bestellung

Maßgebend für Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Bestellung oder Auftragsbestätigung. Die Vereinbarung von Abweichungen von unserer Bestellung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung

Der Lieferant muss spätestens zwei Wochen nach Eingang unserer Bestellung eine Auftragsbestätigung ausstellen, in der der Preis und der Liefertermin ausdrücklich angegeben sind. Der Lieferant hat Lieferscheine jeder Sendung beizufügen und muss unsere Bestellnummer enthalten. Die Rechnung ist an invoice@werzalit.com zu senden oder per Post zu übermitteln. Der jeweilige Status der Bestellung ist auf der Rechnung anzugeben. Die Beschreibung der gelieferten Ware muss exakt mit der in der Bestellung verwendeten übereinstimmen. Die Rechnung muss die Lieferscheinnummer, die Bezeichnung oder Nummer auf der Ware oder deren Verpackung, die Anzahl der in Rechnung gestellten Artikel, das Brutto- und Nettogewicht, das Datum der Bestellung und unsere Bestellnummer enthalten. Rechnungen für Teillieferungen oder Lieferung auf Abruf dürfen frühestens mit der jeweiligen Einzellieferung eingereicht werden.

4. Transport, Gefahrübergang, Verpackung

Lieferungen erfolgen auf Kosten des Lieferanten frei Werk in Deutschland in 37339 Gernrode. Wenn wir in Ausnahmefällen die Fracht befördern müssen, muss der Lieferant die von uns angegebene Beförderungsart wählen, ansonsten die für uns günstigste Beförderungs- und Lieferart. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Lieferanten, wenn wir die Ware nicht selbst abholen lassen. Die Gefahr geht erst auf uns über, wenn die Ware ordnungsgemäß am Bestimmungsort angeliefert wird. Die Verpackung ist im Preis inbegriffen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Verpackung zum Selbstkostenpreis zu berechnen.

5. Lieferzeit

Die vereinbarten Lieferzeiten sind verbindlich. Sie beginnen mit dem Datum der Bestellung. Die Ware muss innerhalb der Lieferfrist unserem Werk, in Deutschland in 37339 Gernrode, eingegangen sein. Bei zu erwartenden Verzögerungen hat der Lieferant uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Lieferant in Verzug, so können wir nach unserer Wahl Vertragserfüllung und Ersatz des Verzugsschadens fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Kommt der Lieferant in Verzug, so sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Auftragswertes je angefangene Woche und höchstens 5% des Auftragswertes zu verlangen. Durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe sind weitere Rechte, insbesondere Schadens-ersatzansprüche, nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe ist auf unseren Schadensersatzanspruch anzurechnen. Wir sind nicht verpflichtet, die Lieferung vor dem Liefertermin abzunehmen.

6. Lieferung in Teilmengen und auf Abruf

Der Lieferant ist nicht berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zu erfüllen. Ist Lieferung in Teilmengen oder Abruf vereinbart, können wir ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferant mit einer Teillieferung in Verzug gerät oder eine Teillieferung mangelhaft ist. Weitere Schadens-ersatzansprüche behalten wir uns vor.

7. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung nach vollständigem Eingang der Ware und Rechnung. Wir zahlen Rechnungen innerhalb von 30 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungserhalt netto.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Mängelrügen sind rechtzeitig, wenn wir äußerlich erkennbare Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung anzeigen. Nach Abstimmung mit dem Lieferanten oder in dringenden Fällen der Betriebssicherheit oder bei drohendem unverhältnismäßig hohen Schaden oder wenn der Lieferant mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, haben wir das Recht, den Mangel auf Kosten des Lieferanten oder durch Dritte beseitigen zu lassen. In diesen Fällen werden wir den Lieferanten unverzüglich informieren. In jedem Fall können wir geringfügige Mängel beseitigen oder auf Kosten des Lieferanten unverzüglich beseitigen lassen. Art und Umfang dieser Mängel sowie die durchgeführten Reparaturen teilen wir dem Lieferanten auf Verlangen mit. Lieferanten von Maschinen, Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen mit Ersatzteilen müssen uns auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Originalersatzteile, Originalzubehör und -werkzeuge liefern, solange der Liefergegenstand bei uns in Betrieb ist. Die Preise dürfen nicht deshalb erhöht werden, weil der Lieferant die Serienfertigung des Liefergegenstandes aufgegeben hat. Wir können nicht auf die Nutzung des vom Lieferanten eingerichteten Kundendienstes verwiesen werden.

9. Schutzrechte Dritter

Der Lieferant haftet auch ohne eigenes Verschulden dafür, dass durch die gelieferten Gegenstände und deren Verwendung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

10. Annahme

Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder Einschränkungen und ähnliche Ereignisse, die die Vertragserfüllung für uns unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. Wenn diese Hindernisse länger als vier Monate bestehen, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

11. Zeichnungen und Modelle

Dem Lieferanten überlassene Zeichnungen, Muster und Modelle bleiben unser Eigentum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind nach Abwicklung unserer Anfrage oder Bestellung unaufgefordert zurückzusenden.

12. Energiemanagementsystem

Unser Unternehmen hat ein Energiemanagement-System eingeführt. Es ist uns eine kontinuierliche Verbesserung unseres Energieeinsatzes bzw. die Senkung unseres Energieverbrauchs sehr wichtig. Aus diesem Grund weisen wir unsere Hersteller und Lieferanten darauf hin, dass die Bewertung von Gütern und Dienstleistungen grundsätzlich auf der energiebezogenen Leistung basiert.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Lieferverträgen, Wechseln oder Schecks ist in Deutschland in 37339 Gernrode. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Lieferanten zu klagen. Das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Auftragnehmer unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.